Strafvollzugsrecht

Der Straf- bzw. Maßregelvollzug beginnt in der Regel mit der sog. Behandlungsuntersuchung an deren Ende der erste Vollzugsplan steht. In dem Vollzugsplan sollen die Ziele der Behandlung im Strafvollzug festgehalten werden und die Schritte, wie diese erreicht werden können. Dem Vollzugsplan soll sowohl für den Gefangenen als auch für die Behörde eine Orientierungsfunktion zukommen. Der Vollzugsplan regelt auch die Form der Unterbringung (offener oder geschlossener Vollzug) und die Frage der Zulassung zu Vollzugslockerungen. Insbesondere dem ersten Vollzugsplan kommt eine entscheidene Bedeutung zu, so dass hier insbesondere bei längeren Haftstrafe eine anwaltliche Beratung angezeigt ist.

Im weiteren Haftverlauf tauchen immer wieder Probleme auf, die eine anwaltliche Beratung erfordern. Das Leben im Vollzug ist geprägt von unzähligen Ge- und Verboten, die – zumindest im Einzelfall – nicht immer nachvollziehbar sind. Dies betrifft z.B. Therapieangebote, Besuchsregeln Gelder der Gefangenen, Kommunikationsmöglichkeiten, Verlegung, Disziplinarmaßnahmen …

Bei langjährigen Haftstrafen müssen irgendwann Vollzugslockerungen in den Fokus genommen werden. Hier tun sich die Behörden oft schwer und lehnen diesen mit formellhaften Begründungen ohne Bezug zum Einzelfall ab. Die „Bewährung in Vollzugslockerungen“ ist aber entscheidend für eine vorzeitige Entlassung, so dass es gilt sich diese rechtzeitig zu erstreiten bzw. die Behörden von deren Notwendig- und Verantwortbarkeit zu überzeugen.

Der Rechtsweg gegen die Maßnahmen der Vollzugsbehörde ist oft langwierig und mühsam, dennoch ist es oft die einzige Chance. Die Erfahrung zeigt uns, dass es sich lohnt zu kämpfen und rechtswidrige Entscheidungen nicht einfach hinzunehmen. Tatsächlich ist es so, dass auch die Vollzugsbehörden nach einer für den Mandanten positiven Entscheidung einer Strafvollsteckungskammer ihre eigene Einstellung überdenken und wichtige Weichenstellungen vornehmen. Außerdem ist es auch für die Mandanten wichtig zu erfahren, dass sie rechtswidrige Entscheidungen in unserem Rechtsstaat nicht hinnehmen müssen und auch sie Recht bekommen können.

Es beraten und vertreten Sie hier gern Rechtsanwalt David Hölscher sowie Rechtsanwalt Florian Scholl.