Aufenthalts- und Asylrecht

Es gibt vielfältige Gründe, weshalb Menschen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, in Deutschland leben möchten. Kompliziert sind leider nach wie vor die für den Aufenthalt ausländischer Menschen in Deutschland geltenden Regeln, die sich unter anderem aus dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz sowie dem Asylverfahrensgesetz ergeben. Um so wichtiger ist es, dass Sie sich bei allen Fragen rund um Ihren Aufenthalt in Deutschland frühzeitig fachkundige Beratung suchen. So können spätere Probleme mit der Ausländer- oder auch Einbürgerungsbehörde vermieden werden!

Gern berät und vertritt Rechtsanwältin Christine Engels Sie hier in den folgenden Bereichen:

– Arbeitsmigration

– Aufenthaltsverfestigung bis hin zu Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis)     und Einbürgerung

– Familiennachzug

– Ausweisung und Verlust der Aufenthaltserlaubnis

– Aufenthalt wegen Krankheit und humanitären Gründen

– Asylverfahren

– Freizügigkeit für EU-Bürgerinnen und Bürger.