Familienrecht

Nach einer Trennung vom Partner/der Partnerin ändert sich die Lebenssituation oft in vielen Bereichen. Es treten zahlreiche Fragen dazu auf wie die neue familiäre Situation am Besten gestaltet werden kann. Gleichzeitig machen persönliche Konflikte und komplizierte rechtliche Konstellationen es den getrennten Partnern oft unmöglich selbständige Lösungen zu finden.

In dieser Situation stehe ich Ihnen gern zunächst für ein erstes ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung, um Sie über die rechtlichen Hintergründe und die Ihnen ggf. zustehenden Ansprüche in der geänderten Situation aufzuklären. Weiter bespreche ich mit Ihnen genau, welche Handlungsoptionen Ihnen auf Fragen bezüglich Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht, etc. zur Verfügung stehen.  Hierbei berücksichtige ich immer das von den allermeisten Mandantinnen und Mandanten geäußerte Bedürfnis nach einer nachhaltigen Beruhigung der familiären Situation .

Aufgrund meines zweiten Tätigkeitsschwerpunktes im Bereich des Migrationsrechts verfüge ich über große praktische Erfahrung mit internationalen Ehescheidungen, bei denen im Vergleich zu rein deutschen Ehescheidungen einige rechtliche und praktische Besonderheiten zu beachten sind.

Gern berate ich Sie natürlich auch zu den Möglichkeiten vorsorgender ehevertraglicher Regelungen, durch welche im hoffentlich nie eintretenden  „Ernstfall“ viele Konflikte und Unsicherheiten vermieden werden können.

Lesen Sie hier in Kürze weiter zu den Einzelheiten bezüglich:

– Scheidung

– Unterhalt

– Zugewinnausgleich

– Haus/Wohnung

– Kinder

– Gewaltschutz

– Ehevertrag