Beratung – vor Ort, am Telefon, per Skype oder Email

Jede anwaltliche Tätigkeit beginnt mit einer ausführlichen Beratung. Hierbei haben Sie zunächst Gelegenheit alles zu schildern, was Ihnen wichtig erscheint; durch gezielte Nachfragen erarbeiten wir darüber hinaus, auf welches rechtliche Ziel es Ihnen tatsächlich ankommt. Schließlich erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Anliegen und wir erörtern mit Ihnen gemeinsam, welche verschiedenen Handlungsoptionen es gibt, um Ihr Anliegen bestmöglich für Sie zu lösen.

Wenn den Mandanten die Freiheit (außerhalb von Berlin) entzogen wird ist eine persönliche Beratung oft nicht ökonomisch realisierbar. In manchen südlichen Bundesländern wird den Mandanten in der Regel auch keine telefonische Kontaktaufnahme gestattet. Hier gestaltet sich die Kontaktaufnahme regelmäßig per Post. Dies hat zwar einige Nachteile hat sich aber dennoch über die Jahre als praktikabel und in der Regel als ausreichend erwiesen.

Je nach Art Ihres Anliegens und je nachdem wo genau Sie sich aufhalten bieten wir Ihnen die Möglichkeiten der Beratung vor Ort, der Beratung über Skype oder Telefon sowie bei gut abgrenzbaren Fragestellungen auch die Beratung per Email an.

Für die persönlichen Beratungen (auch per Telefon und Skype) vereinbaren Sie doch bitte vorab einen festen Beratungstermin, damit wir sicherstellen können, während dieser Zeit ganz für Sie da zu sein.

Für die Beratung per Email übersenden Sie uns bitte Ihre Fragestellung per Email. Wir antworten Ihnen dann so schnell wie möglich, ob Ihre Frage sich für die Emailberatung eignet und welche Kosten für Sie durch die Emailberatung entstehen würde.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine sachliche Beratung erst nach Eingang der vereinbarten Beratungsgebühren erfolgen kann. Diese bewegen sich im Allgemeinen im Rahmen zwischen 100 und 190 Euro einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer. Wenn ein Besuch in einer Berliner JVA erforderlich ist müssen zudem die Arbeitszeit für den Weg bezahlt werden, so dass in diesem Fall regelmäßig 300 Euro Vorschuss gezahlt werden muss. Vgl. zur Frage der Rechtsanwaltskosten im Einzelnen auch unter Kosten.