Kosten

Uns liegt daran, dass Sie sich in unserer Kanzlei gut betreut und fair behandelt fühlen und hierzu gehört, dass wir Sie im ersten Beratungsgespräch über die zu erwartenden Kosten aufklären.

Für die Erstberatung selbst sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ohne weitere Honorarvereinbarung eine Gebühr von maximal 190 Euro zzgl. MwSt vor. Wir berechnen für ein ausführliches Erstberatungsgespräch grundsätzlich zwischen 100 und 190 Euro. Im Einzelfall weichen wir hiervon  aus sozialen Gründen oder z.b. wenn nur eine kurze Auskunft benötigt wird  nach unten ab.  Entschließen Sie sich nach dem Erstberatungsgespräch zur Beauftragung unserer Kanzlei mit der weiteren Vertretung in Ihrer Angelegenheit, so wird die Beratungsgebühr auf die für die weitere Vertretung anfallende Gebühr angerechnet.

Im Erstberatungsgespräch besprechen wir, ob für die weitere Vertretung die Abrechnung nach dem Gegenstandswert entsprechend dem RVG oder die Abrechnung nach einer individuell vereinbarten Honorarvereinbarung erfolgen soll.

Bei der individuellen Honorarvereinbarung können sog. Pauschalhonorare oder aber eine sog. Stundenhonorarvereinbarung abgesprochen werden.

Welche Abrechnungsvariante die für Sie passende ist, hängt vor allem von Ihrem Anliegen ab. Relevant ist hier natürlich die Schwierigkeit des Falles und mit welchem Zeitaufwand die Vertretung verbunden sein wird. Aber auch die Frage wie viel Serviceleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen und wie viel Zuarbeit Sie durch eigene Beiträge leisten wollen und können, ist für die Gebührenvereinbarung von Bedeutung.

Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungen über einen sog. Beratungshilfeschein abzurechnen. Diesen können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. Vgl. hierzu die Informationen auf den Seiten der Justizverwaltung unter http://service.berlin.de/dienstleistung/326037/. Bei uns zahlen Sie dann nur eine Gebühr von 15 Euro.

Für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren kommt außerdem die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht.

Die Einzelheiten besprechen wir gern mit Ihnen persönlich und erstellen ggf. auch einen detaillierten Kostenvoranschlag, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

Allgemeine Informationen zur Frage der Rechtsanwaltsvergütung finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/.