Im Mittelpunkt der Arbeit eines Strafverteidigers/ einer Strafverteidigerin steht die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Diese findet sich in der Regel in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wieder. Traditionell findet die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den Gerichten statt. Dort gilt es sich mit den Aussagen der Zeugen und der anderen von der Staatsanwaltschaft angeführten Beweismitteln auseinanderzusetzen und diesen durch die eigene Aussage und eigenen Beweisanträge etwas entgegenzusetzen. Das wichtigste Beweismittel in Strafverfahren ist immer noch die Zeugenaussage.
Zunehmendes Gewicht hat die Arbeit des Strafverteidigers/ der Strafverteidigerin vor der Hauptverhandlung. So ist es auch Teil des Arbeitsspektrums des Strafverteidigers/ der Strafverteidigerin das gerichtliche Verfahren – so weit es die Umstände zulassen – zu vermeiden und den/ die Mandant*innen vor staatliche Überwachungsmaßnahmen oder anderen Eingriffen zu schützen. Nach der erstinstanzlichen Vertretung sind die Aussichten der unterschiedlichen Rechtsmittel zu erörtern.
Ratsam ist es den Anwalt/ die Anwältin zu kontaktieren sobald man den ersten Kontakt zur Polizei hatte bzw. die Vorladung in der Post vorgefunden hatte. Es ist hier unbedingt zu empfehlen sich immer erst dann zu den Vorwürfen zu äußern nachdem man sich durch eine Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft einen genauen Überblick über die Vorwürfe verschafft hat. Denn nur wenn man weiß, was und auf welcher Grundlage es einem vorgeworfen wird kann man darauf angemessen reagieren. Dabei sind die Quelle der Vorwürfe stets einer strengen Prüfung zu unterziehen.
Zu der klassischen Arbeit des Strafverteidigers/ der Strafverteidigerin gehört auch die Vertretung der Mandant*innen im Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz, z.B. bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Es beraten und vertreten Sie hier gern Rechtsanwalt David Hölscher und Rechtsanwalt Florian Scholl.